Von Author: Isabell Baumann | |
Category: Hintergrund

Geldauflagen

Helfen Sie uns mit Ihrer Geldauflage, das Leben von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

 

Sehr geehrte Richterinnen und Richter,
sehr geehrte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

Ihre Geldauflage trägt dazu bei, Straßenkinder und –jugendliche sowie Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen nachhaltig zu unterstützen. Da sich unsere Arbeit zu fast 100% über Spenden finanziert, sind wir sehr dankbar für jede zugewiesene Geldauflage.

Mit bereits 250 Euro können wir 100 Kinder und Jugendliche mit einer warmen Mahlzeit versorgen.

 

Straßenkinder e.V.

…  ist ein gemeinnütziger Verein und staatlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe

…  ist bei den Oberlandesgerichten in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen

…  informiert Sie zeitnah über eingegangene und nicht eingegangene Geldauflagen

…  stellt keine Spendenbescheinigungen für erhaltene Geldauflagen aus.

…  versendet zu Beginn des neuen Kalenderjahres Rechenschaftsberichte.

Bitte berücksichtigen Sie Straßenkinder e.V.  bei der Vergabe Ihrer Geldauflagen.

 

Unsere Bankverbindung für Geldauflagen lautet:

SozialBank

IBAN: DE33 3702 0500 0003 2826 00

BIC: BFSWDE 33XXX

 

Unsere Ansprechpartnerin für Sie:

Josina Moll

Telefon: 030 300 244 55-0

E-Mail: office@strassenkinder-ev.de

 

Alle Informationen auf einen Blick